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Der neue Tarifvertrag "lebensphasengerechte Arbeitszeitgestaltung"

Die Tarifverhandlungen für das Tarifgebiet Ost wurden am 2. November 2011 u.a. mit der Vereinbarung des ab 1. Januar 2013 geltenden Tarifvertrages über lebensphasengerechte Arbeitszeitgestaltung abgeschlossen.

Der Tarifvertrag bietet den Unternehmen die neuartige Möglichkeit, mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen betriebsbezogen auf die konkrete Situation reagieren zu können. Dazu gehören flexible Teilzeitmodelle bis zum Eintritt in den Ruhestand ebenso wie Teilzeitmodelle, durch die die Anforderungen im Berufsleben, bei der Erziehung von Kindern sowie bei der Pflege von Angehörigen besser vereinbar werden sollen. Insgesamt wird also die Möglichkeit geschaffen, die Arbeitszeit den verschiedenen Lebensphasen anzupassen. Damit wird die Abkehr von der flächendeckenden Arbeitszeitreduzierung hin zu einem solidarischen betrieblichen Fondsmodell erreicht.

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