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REACH
Die REACH-Verordnung – und damit die Reform des europäischen Chemikalienrechts – ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Die Abkürzung REACH steht für Registrierung, Evaluierung (Bewertung), Autorisierung (Zulassung) und Beschränkung von Chemikalien.
Die Umsetzung der Verordnung ist eine große Herausforderung für die chemische Industrie. Der VCI hat deshalb die Service-Plattform „REACH umsetzen“ aufgebaut, um seine Mitgliedsunternehmen hierbei zu unterstützen. Das Informationsmaterial basiert auf der fachlichen Arbeit des VCI und seiner Fachverbände zusammen mit Experten aus den Mitgliedsfirmen und enthält die „Best Practice“ der chemischen Industrie.
REACH umsetzen
Die REACH-Verordnung stellt die Unternehmen der chemischen Industrie vor eine der größten Herausforderungen der letzten Jahre. Insbesondere die Vorgaben zur Registrierung, Risikobewertung und Kommunikation in der Produktkette sind äußerst aufwendig und kompliziert. Aufgrund der unerwartet hohen Zahl der Vorregistrierungen und der schwierigen elektronischen Kommunikation mit der Registrierungsbehörde ECHA in Helsinki ist die Einhaltung der knapp bemessenen Fristen mit großem Aufwand verbunden. Die Unternehmen tun jedoch alles, um REACH korrekt und fristgemäß umzusetzen. Dabei unterstützt der VCI seine Mitgliedsunternehmen mit zahlreichen praktischen Leitfäden, dem REACH-Serviceportal sowie Informationsveranstaltungen. In drei grundsätzlichen Dossiers macht der VCI seine Position zu REACH deutlich und gibt Hintergrundinformationen...[mehr]
Im Verbandsgebiet Nordost
Nach Ende der Vorregistrierungspflicht in 2008 (siehe Kasten) kann festgehalten werden, dass die Anzahl der Vorregistrierungen ca. das 20-fache betrug, als ursprünglich von den Behörden erwartet.
Die Zahl der Vorregistrierungen hat somit die Prognosen der EU-Kommission und der Europäischen Chemikalienagentur weit übertroffen. Mehr als 65.000 Unternehmen haben europaweit ca. 145.000 Stoffe in Helsinki gemeldet. In der Vorregistrierungsphase erschwerten IT-Probleme die online-Vorregistrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) durch die Unternehmen. Jetzt fehlen wichtige Instrumente. Diese Tatsache führt u.a. dazu, dass die rechtzeitige Registrierung jener ersten Gruppe von Stoffen gefährdet ist, die bis Ende November 2010 registriert werden müssen. Viele Chemie-Unternehmen stehen somit vor großen Herausforderungen und Problemen.
Diese sollten im Dialog zwischen Industrie, Kommission und ECHA identifiziert sowie Lösungen diskutiert und umgesetzt werden. Dies betrifft u.a. ein funktionierendes und leistungsfähiges REACH-IT-System, die Benennung von Ansprechpartnern für Unternehmen bei der ECHA und pragmatische Vorgaben der ECHA zur Einreichung der Registrierungsdossiers. Dadurch würden Hemmnisse für eine fristgerechte Registrierung abgebaut werden.
Zeitplan für Registrierungen
01.06.2008 | Start Registrierungspflicht |
|---|---|
01.12.2008 | Ende Vorregistrierungsfrist |
30.11.2010 | Ende Übergangsfrist für Stoffe mit Herstellung/Import; 1.000 Tonnen pro Jahr und bestimmte weitere Stoffe |
31.12.2010 | Fristablauf für Meldung aller in Verkehr befindlichen Stoffe ins Einstufungs- und Kennzeichnungsinventar |
31.05.2013 | Ende Übergangsfrist für Stoffe mit Herstellung/Import; 100 Tonnen pro Jahr |
31.05.2018 | Ende Übergangsfrist für Stoffe mit Herstellung/Import; 1 Tonne pro Jahr |
Nach der Vorregistrierung konzentrieren sich die Unternehmen nun auf die Organisation der Zusammenarbeit in den Foren zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF) und die Vorbereitung der Registrierungsdossiers für die Stoffe, die in Mengen von mehr als 1.000 Tonnen pro Jahr hergestellt bzw. importiert werden. Um die Unternehmen bei den aufwändigen Abstimmungsverfahren innerhalb der SIEFs zu unterstützen, hat der europäische Chemieverband Cefic gemeinsam mit fünf nationalen Chemieverbänden (u. a. dem VCI) die IT-Plattform „SIEFreach“ geschaffen. Über diese Plattform können Unternehmen die Kommunikation und die Zusammenarbeit in SIEFs effizient gestalten.
Nach den oben genannten technischen Problemen beim REACH-IT-System der ECHA bei der Vorregistrierung benötigen die Unternehmen für ihre Registrierungen dringend ein funktionierendes, leistungsfähiges System. Die ECHA hat für Anfang 2010 neue Versionen von REACH-IT und der für die Erstellung der Dossiers notwendigen Software IUCLID5 angekündigt.
Die ECHA ist also gefordert, sie muss ein leistungsfähiges IT-System für die Registrierung durch die Unter¬nehmen bereitstellen. Außerdem sind pragmatische Vorgaben der ECHA zur Einreichung von Registrierungsdossiers notwendig, damit die Unternehmen die Registrierungsfristen einhalten können. Der Abstimmungs- und Arbeitsaufwand für die gemeinsame Registrierung eines Stoffes durch mehrere Unternehmen bei der ECHA fällt nämlich deutlich höher aus als erwartet. Arbeitslast und Zeitdruck werden durch die ebenfalls bis Ende Dezember 2010 erforderliche Meldung aller in Verkehr befindlichen Stoffe in das neue Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis nach der GHS-Verordnung verschärft. Der VCI hat die dringlichsten Probleme aufgelistet und Lösungsvorschläge erarbeitet. Diese Vorschläge sollten die Behörden in Brüssel und Helsinki berücksichtigen und das System optimieren. Eine hochrangige Gruppe, bestehend aus Kommission, ECHA und Industrievertretern nimmt, auf Cefic-Initiative, Gespräche auf.
Der Vollzug der REACH-Verordnung läuft in Deutschland bereits an, die Vollzugsbehörden sind schon aktiv. Ein Gremium aus Bundes- und Landesbehörden koordiniert den Vollzug und hat umfangreiche Checklisten entwickelt, die auch Basis für die EU-weit eingesetzte Checkliste "REACH-EN-FORCE" sind. Auf europäischer Ebene wurde ein Koordinierungsgremium (Forum) zu Vollzugsfragen eingerichtet. Der Vollzug von REACH muss europaweit einheitlich erfolgen. Ein fairer Vollzug muss gleichermaßen europäische Hersteller, Händler, Anwender und Importeure sowie die neue Kategorie der Alleinvertreter berücksichtigen, damit keine Wettbewerbsnachteile europäischer Unternehmen gegenüber ihren nicht-europäischen Mitbewerbern entstehen.
Mitgliederservice
Umsetzungshilfen für die Mitglieder sind essentiell. Deshalb baut der VCI sein REACH-Serviceportal (www.reach.vci.de) mit Informationen, Hilfestellungen und einem Gesetzeskommentar kontinuierlich weiter aus.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Mitgliederservices sind die VCI-Informationsveranstaltungen. Jeweils mehr als 1.000 Mitarbeiter aus den Mitgliedsunternehmen nahmen am 2. und 3. März 2009 hieran teil. Im Mittelpunkt standen dabei die praktische Durchführung von Stoffregistrierungen und die Einführung in das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem GHS.
Der REACH-Praxisführer, der unter Federführung des VCI entwickelt wurde, gibt praktische Anleitungen für die Erstellung bestimmter Registrierungsunterlagen (Schwerpunkt: Expositionsbewertung) und die Information der Anwender über den sicheren Umgang mit Chemikalien (Sicherheitsdatenblatt).
Um Rückkoppelung aus den Unternehmen zu generieren, hat der VCI sich am Cefic Monitoring-Projekt zur REACH-Umsetzung beteiligt. Cefic hat im Rahmen dieses Projekts im Herbst 2009 mit einem Fragebogen erste Informationen über die Machbarkeit und die Konsequenzen (insbesondere wirtschaftliche Folgen) der Umsetzung von REACH in den Unternehmen gesammelt. Etwa 100 Unternehmen haben sich beteiligt, die Hälfte davon waren VCI-Mitglieder. Hieran haben sich auch Firmen aus dem LV Nordost beteiligt. Die Projektergebnisse sollen in die politische Arbeit und die Positionierung zu dem für 2012 vorgesehenen Bericht der EU-Kommission zur REACH-Umsetzung und zur eventuell erforderlichen Revision der Verordnung einfließen.
