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Tarifgebiete Ost/Berlin (Ost)
Die hier aufgeführten Tarifverträge sind die im Bereich der neuen Bundesländer und Berlin (Ost) gültig tariflichen Vereinbarungen für die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes Nordostchemie.
- Für eine chancengleiche und familienbewusste Personalpolitik - Mai 2006
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- Entgeltgitter Berlin
Mit diesem Tarifvertrag wurde 1996 das Verhältnis der Tarifsätze der Entgeltgruppen zueinander (Entgeltgitter) für Berlin und Berlin(Ost) vereinheitlicht.
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- Außertarifliche Sozialpartnervereinbarungen
Neben den Tarifverträgen haben die Sozialpartner im Laufe der Jahre zu einer Vielzahl von Themen Vereinbarungen geschlossen.
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- Schlichtungsregelung
Die Tarifvertragsparteien haben diese Schlichtungsregelung vereinbart, um bei Abschluss von Tarifverträgen Hilfe zu leisten und Unklarheiten in bestehenden Tarifverträgen verbindlich zu beseitigen.
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- Tarifvertrag Zukunft durch Ausbildung
Mit diesem Tarifvertrag setzen die Tarifvertragsparteien ihre langfristige Ausbildungsinitiative fort. Er gilt für alle Tarifgebiete der Nordostchemie.
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- Tarifvertrag "Lebensarbeitszeit und Demografie"
Zur Förderung einer nachhaltigen und vorausschauenden Personalpolitik in den Unternehmen der chemischen Industrie sind die Tarifvertragsparteien in ihrem Tarifvertrag "Lebensarbeitszeit und Demografie" übereingekommen, die anstehenden Herausforderungen aufzugreifen, um dadurch einen Beitrag zur langfristigen Wettbewerbssicherung zu leisten. Dabei beabsichtigen sie, durch diesen Tarifvertrag Anreize für eine längere Beschäftigung zu setzen.
- Durchführung einer Demografieanalyse (Alters- und Qualifikationsstrukturen)
- Maßnahmen zur alters- und gesundheitsgerechten Gestaltung des Arbeitsprozesses mit dem Ziel der Verbesserung der Beschäftigungs- und Leistungsfähigkeit
- Maßnahmen zur Qualifizierung während des gesamten Arbeitslebens
- Maßnahmen der (Eigen-)Vorsorge und Nutzung verschiedene Instrumente für gleitende Übergange zwischen Bildungs-, Arbeits- und Ruhestandsphase.
Bei dem Tarifvertrag handelt es sich um einen Bundestarifvertrag für alle Bundesländer. Er ist hier hinterlegt.
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- Tarifvertrag zur Förderung der Integration von Jugendlichen
Der Tarifvertrag regelt seit 2000 besondere Maßnahmen für Jugendliche, die keine Berufsausbildung haben mit dem Ziel ihnen Berufsfertigkeiten und -fähigkeiten zu vermitteln, die ihnen die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, die erfolgreiche Bewerbung um einen Ausbildungsplatz oder die sonstige Eingliederung in das Berufsleben ermöglichen.
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- Tarifvertrag über Teilzeitarbeit
Der Tarifvertrag regelt die Rahmenbedingungen für Beschäftigungen mit Arbeitszeiten unterhalb der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit (Teilzeitarbeit).
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- Tarifvertrag Einmalzahlungen und Altersvorsorge
Der Tarifvertrag in seiner Fassung bis Ende 2005 fasste alle tariflichen Einmalzahlungen (Jahresleistung, zusätzliches Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen) in einem Vertrag zusammen und öffnet sie für die zusätzliche Altersvorsorge. Das 2002 eingeführte tarifliche Optionsmodell (§ 5a) eröffnet den Betriebsparteien die Möglichkeit, die tarifliche Jahresleistung erfolgsabhängig zu gestalten. Seit 01.01.2006 wird anstelle der vermögenswirksamen Leistungen ein Entgeltumwandlungsbetrag gezahlt, der ausschließlich für Anwartschaften auf betriebliche Altersvorsorge verwandt werden kann.
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- Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit
Der Tarifvertrag regelt die Altersteilzeitbeschäftigung, soweit mit dieser bis Ende 2009 begonnen wurde.
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- Manteltarifvertrag
Der MTV regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen, wie z.B. die Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub sowie die Kündigungsfristen.
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- Entgeltgittertarifvertrag Ost
Mit diesem Tarifvertrag wurde 2002 das Verhältnis der Tarifsätze der Entgeltgruppen zueinander (Entgeltgitter) für alle Tarifgebiete der Nordostchemie vereinheitlicht.
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- Anpassungstarifvertrag
Mit dem Tarifabschluss 2002 erklärten die Tarifvertragsparteien den Anpassungsprozess an das Tarifniveau Berlin(West) bis 2009 zum zentralen Ziel der zukünftigen Tarifpolitik.
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- Entgeltsätze Ost / Berlin (Ost)
Der Tarifvertrag beinhaltet die jeweils gültigen Tarifentgeltsätze und Ausbildungsvergütungen für das Tarifgebiet Ost und Berlin (Ost).
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- Entgelttarifvertrag
Der ETV regelt insbesondere die Eingruppierung der Tätigkeiten der Mitarbeiter in die 13 Entgeltgruppen und Flexibilisierungen der Tarifentgelte. Schon seit in Kraft treten des Entgelttarifvertrages 1990 gibt es in der chemischen Industrie keine Unterscheidung mehr zwischen Arbeitern und Angestellten. Deshalb wird statt von Lohn und Gehalt einheitlich von Entgelt gesprochen. Im Oktober 2007 und 2009 wurde der Entgeltaufbau in den Gruppen E5 bis E8 neu geregelt.
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- „Brücke in Beschäftigung“
Der Tarifvertrag gewährt Leistungen bei Notlagen durch Arbeitslosigkeit und drohende Arbeitslosigkeit an Ausgebildete, die von einem tarifgebundenen Unternehmen zusätzlich übernommen werden.
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- TV über lebensphasengerechte Arbeitszeitgestaltung
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