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Tarifgebiet Berlin (West)

Die hier aufgeführten Tarifverträge sind die im Bereich Berlin(West) gültig tariflichen Vereinbarungen für die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes Nordostchemie.

  • Neue Sozialpartnervereinbarung „Für eine chancengleiche und familienbewusste Personalpolitik“

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  • Tarifvertrag "Lebensarbeitszeit und Demografie"

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  • Außertarifliche Sozialpartnervereinbarungen

    Neben den Tarifverträgen haben die Sozialpartner im Laufe der Jahre zu einer Vielzahl von Themen Vereinbarungen geschlossen.

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  • Manteltarifvertrag für akademisch gebildete Angestellte

    Der Akademiker MTV regelt u.a. Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub, Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungs- pflichten der Beschäftigten mit abgeschlossener naturwissenschaftlicher oder technischer Hochschulbildung, sofern sie überwiegend eine Tätigkeit ausüben, für die diese Ausbildung Voraussetzung ist.

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  • Tarifvertrag über Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete Angestellte

    Der Tarifvertrag regelt jährlich eine Mindesthöhe für die Jahresbezüge der Beschäftigten mit abgeschlossener naturwissenschaftlicher oder technischer Hochschulbildung, sofern sie überwiegend eine Tätigkeit ausüben, für die diese Ausbildung Voraussetzung ist. Festgelegt wird dabei nur die Mindesthöhe im zweiten Jahr der Beschäftigung. Im Einstellungsjahr und allen darauffolgenden Jahren werden die Bezüge frei verhandelt.

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  • Tarifvertrag zur Förderung der Integration von Jugendlichen

    Der Tarifvertrag regelt seit 1989 besondere Maßnahmen für Jugendliche, die keine Berufsausbildung haben mit dem Ziel ihnen Berufsfertigkeiten und -fähigkeiten zu vermitteln, die ihnen die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, die erfolgreiche Bewerbung um einen Ausbildungsplatz oder die sonstige Eingliederung in das Berufsleben ermöglichen.

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  • Tarifvertrag Zukunft durch Ausbildung

    Mit diesem Tarifvertrag setzen die Tarifvertragsparteien ihre langfristige Ausbildungsinitiative fort. Er gilt für alle Tarifgebiete der Nordostchemie.

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  • Schlichtungsregelung

    Die Tarifvertragsparteien haben diese Schlichtungsregelung vereinbart, um bei Abschluss von Tarifverträgen Hilfe zu leisten und Unklarheiten in bestehenden Tarifverträgen verbindlich zu beseitigen.

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  • Tarifvertrag über den Unterstützungsverein

    Der Tarifvertrag regelt die Errichtung des UCI und schafft die Voraussetzungen für seine Arbeit. Der UCI gewährt seit 2010 von Arbeitslosigkeit bedrohten Ausgebildeten unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützungsleistungen.

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  • Tarifvertrag über Teilzeitarbeit

    Der Tarifvertrag regelt die Rahmenbedingungen für Beschäftigungen mit Arbeitszeiten unterhalb der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit (Teilzeitarbeit).

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  • Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit

    Der Tarifvertrag regelt die Altersteilzeitbeschäftigung, soweit mit dieser bis Ende 2009 begonnen wurde.

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  • Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge

    Dieser Tarifvertrag fasste bis 31. Dezember 2005 alle tariflichen Einmalzahlungen (Jahresleistung, zusätzliches Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen) in einem Vertrag zusammen und öffnete sie für die zusätzliche Altersvorsorge. Damit wurde die bereits seit 1998 geltende tarifliche Altersvorsorge für die Beschäftigten der westdeutschen chemischen Industrie an die gesetzliche Neuregelung angepasst und weiter ausgebaut werden. Das 2002 eingeführte tarifliche Optionsmodell (§ 5a) eröffnet den Betriebsparteien die Möglichkeit, die tarifliche Jahresleistung erfolgsabhängig zu gestalten. Ab 1.Januar 2006 wurden die vermögenswirksamen Leistungen zu einem Entgeltumwandlungsgrundbetrag umgewandelt, der nur noch für die Altersvorsorge verwendet werden darf. Vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossene VWL-Altverträge können weitergeführt werden.

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  • Manteltarifvertrag

    Der MTV regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen, wie z.B. die Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub sowie die Kündigungsfristen.

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  • Bundesentgelttarifvertrag

    Der BETV regelt insbesondere die Eingruppierung der Tätigkeiten der Mitarbeiter in die 13 Entgeltgruppen und Flexibilisierungen der Tarifentgelte. Schon seit in Kraft treten des Bundesentgelttarifvertrages 1988 gibt es in der Chemie keine Unterscheidung mehr zwischen Arbeitern und Angestellten. Deshalb wird statt von Lohn und Gehalt einheitlich von Entgelt gesprochen.

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  • Entgeltgitter Berlin

    Mit diesem Tarifvertrag wurde 1996 das Verhältnis der Tarifsätze der Entgeltgruppen zueinander (Entgeltgitter) für Berlin und Berlin(Ost) vereinheitlicht.

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  • Entgeltsätze Berlin West

    Der Tarifvertrag beinhaltet die Tarifentgeltsätze und Ausbildungsvergütungen für das Tarifgebiet Berlin (West).

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  • „Brücke in Beschäftigung“

    Der Tarifvertrag gewährt Leistungen bei Notlagen durch Arbeitslosigkeit und drohende Arbeitslosigkeit an Ausgebildete, die von einem tarifgebundenen Unternehmen zusätzlich übernommen werden.

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