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Fachabteilung chemienaher Bildungseinrichtungen (FaBi)

  • Tarifvertrag über Teilzeitarbeit

    Der Tarifvertrag regelt die Rahmenbedingungen für Beschäftigungen mit Arbeitszeiten unterhalb der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit (Teilzeitarbeit).

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  • Schlichtungsregelung

    Die Tarifvertragsparteien haben diese Schlichtungsregelung vereinbart, um bei Abschluss von Tarifverträgen Hilfe zu leisten und Unklarheiten in bestehenden Tarifverträgen verbindlich zu beseitigen.

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  • Tarifvertrag zur Qualifizierung

    Von dieser Tarifoption können die Betriebsparteien Gebrauch machen, um Qualifizierungsmaßnahmen verbindlich zu regeln.

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  • Tarifvertrag zur Förderung der Integration von Jugendlichen

    Der Tarifvertrag regelt besondere Maßnahmen für Jugendliche, die keine Berufsausbildung haben mit dem Ziel ihnen Berufsfertigkeiten und -fähigkeiten zu vermitteln, die ihnen die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, die erfolgreiche Bewerbung um einen Ausbildungsplatz oder die sonstige Eingliederung in das Berufsleben ermöglichen.

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  • Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge

    Der Tarifvertrag fasst alle tariflichen Einmalzahlungen (Jahresleistung, zusätzliches Urlaubsgeld und Entgeltumwandlungsgrundbetrag) in einem Vertrag zusammen und öffnet sie für die zusätzliche Altersvorsorge. Das tarifliche Optionsmodell (§ 5a) eröffnet den Betriebsparteien die Möglichkeit, die tarifliche Jahresleistung erfolgsabhängig zu gestalten. Ab 01.01.2006 wird anstelle der vermögenswirksamen Leistungen ein Entgeltumwandlungsgrundbetrag gezahlt, der ausschließlich für Anwartschaften auf betriebliche Altersvorsorge verwandt werden kann.

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  • Entgelttarifvertrag

    Der ETV regelt insbesondere die Eingruppierung der Tätigkeiten der Mitarbeiter in die 13 Entgeltgruppen und Flexibilisierungen der Tarifentgelte. Es gibt in der chemischen Industrie keine Unterscheidung mehr zwischen Arbeitern und Angestellten. Deshalb wird statt von Lohn und Gehalt einheitlich von Entgelt gesprochen.

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  • Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit

    Der Tarifvertrag regelt die Altersteilzeitbeschäftigung, soweit mit dieser bis Ende 2009 begonnen wurde.

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  • Tarifvertrag über Entgeltsätze und Ausbildungsvergütungen

    Der Tarifvertrag beinhaltet die Tarifentgeltsätze und Ausbildungsvergütungen für die Fachabteilung chemienaher Bildungseinrichtungen.

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  • Manteltarifvertrag

    Der MTV regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen, wie z.B. die Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub sowie die Kündigungsfristen.

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  • „Brücke in Beschäftigung“

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