Nordostchemie

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AAGV - Allgemeiner Arbeitgeberverband Nordostchemie e.V.

Der Verband ist der Allgemeine Arbeitgeberverband Nordostchemie e.V. für die chemischen und verwandten Industriezweige in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Der Allgemeine Arbeitgeberverband Nordostchemie e.V. ist ein arbeitgeberseitiger Berufsverband, der die allgemeinen arbeits- und sozialrechtlichen Interessen seiner Mitglieder wahrnimmt und fördert, ohne eine automatische Tarifbindung zu vermitteln.

Zu den Kernaufgaben des Verbandes gehört neben der Information, Beratung und Vertretung der Mitgliedsunternehmen in allen sozialpolitischen sowie arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten, die Öffentlichkeitsarbeit.

Die Mitgliedsunternehmen können durch eine aktive Mitarbeit in den Organen, Ausschüssen und Arbeitskreisen des Allgemeinen Arbeitgeberverbandes Nordostchemie e.V. zur Meinungsbildung beitragen.

Die Hauptgeschäftsstelle hat ihren Sitz in Berlin. Weitere Geschäftsstellen befinden sich in Halle und in Dresden. Damit garantieren wir den Mitgliedsunternehmen kurze Wege und eine schnelle Erreichbarkeit.

Darüber hinaus bietet der Allgemeine Arbeitgeberverband Nordostchemie e.V. ausschließlich seinen Mitgliedsunternehmen eine Vielzahl von Serviceleistungen.

  • Vorstand des AAGV

    Dr. Helge Fänger
    Vorsitzender

    Serumwerk Bernburg AG

     

    Dr. Peter Bienasch
    Stellvertr. Vorsitzender

    RIEMSER Arzneimittel AG

     

    Dr. Hubertus Waechter
    Stellvertr. Vorsitzender

    CeWe Color AG & Co. OHG

     

    Klaus Holz

    Trevira GmbH

     

    Ursula Saremski

    Melexis GmbH

     

  • Satzung des AAGV

    Die Satzung des AAGV wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und regelt neben dem Verbandszweck und der Mitgliedschaft die Zusammensetzung und Funktion der Verbandsgremien.

     

    Satzung_AAGV

     

     

  • Beitragsordnung des AAGV

    Die Beitragsordnung wird jedes Jahr von der Mitgliederversammlung neu verabschiedet

     

    Beitragsordnung des AAGV