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Chemie-Sozialpartnerschaft

Die Arbeitsbedingungen im Kompromissweg zu regeln und diese Regelungen in Tarifverträgen zu formulieren, ist die traditionelle Aufgabe von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

 

In der chemischen Industrie sind die Kontakte und Verhandlungen der Tarifpartner von pragmatischer Interessenvertretung geprägt. Im Ergebnis der kontinuierlichen Zusammenarbeit der Tarifpartner ist ein differenziertes Instrumentarium entstanden.

 

Die „Chemie-Sozialpartnerschaft“ umfasst: 

  • Tarifverträge in denen bundesweit und regional Entgeltbedingungen und allgemeine Arbeitsbedingungen geregelt werden
    • Initiative für Standortsicherung und Beschäftigung
    • Empfehlung zur Beschäftigungsförderung
    • Gemeinsame Grundsatzpositionen zur Frauenförderung in der chemischen Industrie
    • Gemeinsame Hinweise zur Gruppenarbeit in der chemischen Industrie
    • Gemeinsame Empfehlungen zur Telearbeit
    • Vereinbarung zur Förderung der Teilzeitarbeit 
    • Vereinbarung „Keine Drogen in der Arbeitswelt“
    • Vereinbarung „Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren in der chemischen Industrie“
    • Übereinkunft zu Responsible Care 
    • Wittenbergprozess
  • gemeinsam getragene Einrichtungen für spezielle Arbeitsgebiete vom Dachverband BAVC und IG BCE:
    • Weiterbildungs-Stiftung
    • Berufsbildungsrat
    • Gesellschaft zur Information von Betriebsräten über Umweltschutz in der chemischen Industrie „GIBUCI“
    • Unterstützungsverein der chemischen Industrie „UCI“
    • Chemie-Sozialpartner-Akademie

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